top of page

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 – Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von „Petra Penker Fotografie“ (im Nachfolgenden „Fotografin“ oder „Auftragnehmer“ genannt) durchgeführten Aufträgen, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt.

 

2. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Verwendung.

Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

 

3. „Fotografien“ und „fotografische Dienstleistungen“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form zum Download oder auf CD/DVD/sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative, usw.)

 

§2 – Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss bei organisierten Shootings kommt zustande, sobald ein Termin zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurde.

 

§3 – Leistungsbeschreibung

1. Die Fotografin wird sich am vereinbarten Tage zur vereinbarten Uhrzeit und ggf. am vereinbarten Treffpunkt einfinden und dort die vereinbarte fotografische Dienstleistung erbringen.  Die Fotografin führt die fotografische Dienstleistung persönlich aus. Sie ist jedoch berechtigt, Hilfspersonen ihrer Wahl einzusetzen. Falls dies eine Auswirkung auf den Preis hat, muss die Fotografin eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kunden treffen.

2. Die Fotografin wird  ihr Bestes  geben,  alle  Grundelemente  der vereinbarten fotografischen Dienstleistung zu erfüllen. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder, Szenen oder Inhalte aufgenommen werden. Die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

3. Im Anschluss an die fotografische Dienstleistung wird die Fotografin die entstandenen digitalen Fotodateien sichten und eine Vorauswahl treffen. Die ausgewählten Fotos werden dem Kunden in digitaler und ggf. nachbearbeiteter Form zur Verfügung gestellt. Der Kunde wählt ggf. Bilder entsprechend der Anzahl der in der vereinbarten Leistung enthaltenen Fotos aus und meldet dies der Fotografin zurück.

 

4. Die ggf. ausgewählten und in der fotografischen Dienstleistung enthaltenen Bilder werden von der Fotografin ggf. weiter nachbearbeitet und danach dem Kunden in digitaler Form übermittelt. Die Nachbearbeitung (z.B. ggf. Veränderung von Farben, Grad von Retusche, usw.) wird von der Fotografin in zu erwartender Art und Weise erbracht. Der Kunde hat darüber hinaus kein Mitspracherecht auf die finale Bearbeitung der Bilder. Er kann lediglich Wünsche äußern und es obliegt der Fotografin diese zu erfüllen oder nicht. Die zu erwartende Art und Weise der Bildbearbeitung definiert sich (soweit nicht explizit schriftlich im Vorfeld anders vereinbart) durch bereits vorhergegangene Leistungen der Fotografin aus einem Zeitraum der letzten 6 Monate nach Vertragsabschluss, in die der Kunde nachweislich Einblick hatte (z.B. eigenes früheres Shooting oder selbst veröffentliche Bilder durch die Fotografin auf ihrer Homepage, Instagram, usw.).

 

5. Genannte Bilddaten werden im JPEG-Format in hoher Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden ausdrücklich nicht an den Kunden übermittelt. Ebenso werden keine unbearbeiteten Bilder übergeben. Die technische und künstlerische Gestaltung der Bilder liegt im freien Ermessen der Fotografin.

 

9. Die Fotografin wird die Fotodateien über einen eine private, passwortgeschützte Online-Galerie (z.B. www.pixieset.de) zur Auswahl und im Anschluss zum Download zur Verfügung stellen. Der Link zur Online-Galerie und das Passwort werden dem Kunden von der Fotografin per Email und/oder WhatsApp zugestellt. Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass es sich bei der Online-Galerie um einen Drittanbieter mit einer eigenen Datenschutzerklärung handelt. Der Kunde ist mit dieser Art der Übermittlung ausdrücklich einverstanden.

 

§4 – Vergütung

1. Die aktuellen Preise werden dem Kunden vor jedem Shooting übermittelt und/oder sind frei zugänglich. Dabei gilt für Hochzeiten und Coachings gemäß Angebot und für sämtliche andere Shootings gemäß Preisliste (sh. Homepage).

 

2. Alle Beträge sind exklusive Reisekosten.

Fahrtkosten sind zu zahlen in Höhe von 0,60€ pro gefahrenen Kilometer (nur Hinfahrt) ab einer Anfahrt von über 15km von Aham (84168) aus.

 

3. Alle Leistungen sind nach der Übermittlung innerhalb von 10 Arbeitstagen ohne Abzug zu überweisen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

 

§ 5 – Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Urheberin der entstandenen Fotos ist und bleibt die Fotografin. Sie behält in jedem Fall das Urheberrecht. Die bei der fotografischen Dienstleistung entstandenen Fotos dürfen vom Kunden für private Zwecke (z.B. Fotoalben, Posten im Internet, usw.) in unveränderter Form genutzt werden (d.h. die Bilder dürfen nicht z.B. durch Filter o.Ä. verändert werden). Insoweit überträgt die Fotografin dem Kunden mit Übermittlung der Fotodateien dieses einfache Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Kunden über.

2. Bei der Verwertung der Bilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Dies ist insbesondere bei der Veröffentlichung in sozialen Medien (wie z.B. Instagram oder Facebook) in jedem Fall durch den Kunden zu erfüllen (z.B. durch eine Markierung oder Verlinkung). Bei anderen Arten von Veröffentlichungen außerhalb sozialer Medien muss die Nennung als Urheberin jeweils mit der Fotografin abgesprochen werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Kunden selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen.

4. Eine Nachbearbeitung der Fotodateien oder Fotos durch den Kunden setzt ebenfalls das schriftliche Einverständnis der Fotografin voraus. Eine Nachbearbeitung beinhält unter Anderem das Verändern Bilder durch beispielsweise das Darüberlegen von Filtern.

5. Die Fotos dürfen zum Zwecke der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration (z.B. auf der Homepage der Fotografin, bei Instagram oder Facebook, Messen, Fachmagazinen, etc.) von der Fotografin genutzt werden. Falls dies nicht gewünscht ist, muss die Fotografin ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen werden.

§ 6 – Haftung

1. Für sämtliche Shootings gilt: das Shooting muss mindestens 24 Stunden vor Beginn bei der Fotografin abgesagt werden. Andernfalls behält sich die Fotografin das Recht vor, mindestens 50% der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen.

 

2. Wird das Shooting vom Kunden aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung, höhere Gewalt, usw.) abgesagt oder verschoben, gilt auch hier: mind. 24 Stunden vorher. Einmalig wird ihm aber in diesem Fall das Recht eingeräumt, kostenfrei einen Ersatztermin in Anspruch zu nehmen. Bei wiederholtem Verschieben des Shootings wird allerdings auch bei wichtigen Gründen eine Gebühr von 50€ pro Verschieben erhoben.

 

3. Erscheint der Kunde gar nicht zum vereinbarten Termin – d.h. ohne vorherige Abmeldung – wird die vereinbarte Gesamtsumme (sowie die Anfahrts- und Abfahrtskosten) in voller Höhe berechnet.

 

4. Erscheint der Kunde zu spät zum vereinbarten Termin, wird diese Verspätung dennoch angerechnet, d.h. entsprechend verkürzt sich die Dauer des Shootings. Alternativ kann das Shooting nach gemeinsamer Absprache auch um die Wartezeit verlängert werden. Nach 30 Minuten erfolglosem Warten wird der Termin in jedem Fall abgebrochen und der vollständige Preis verrechnet. Es besteht in keinem der genannten Fälle ein Schadensersatz- oder Minderungsanspruch.

 

5. Der Auftragnehmer ist ebenfalls berechtigt aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung, höhere Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, usw.) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Kunde wird hiervon telefonisch, per WhatsApp oder per Email in Kenntnis gesetzt. Eine einzuhaltende vorhergehende zeitliche Frist besteht hier nicht. Ein weitergehender Schadensersatz- oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise- oder Verpflegungskosten) ist in diesem Fall allerdings ausgeschlossen bzw. ist die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftbar zu machen.

 

6. Spontane Verlängerungen der fotografischen Dienstleistungen sind auf Wunsch des Kunden möglich, wenn die Fotografin zustimmt. Die Fotografin ist berechtigt den Kaufpreis entsprechend anzupassen.

7. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

8. Soweit der Kunde der Fotografin Weisungen über zu fotografierenden Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände erteilt, obliegt es dem Kunden dafür Sorge zu tragen, dass die Abbildungen dieser Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzt werden. Der Kunde versichert der Fotografin dies bereits im Vorfeld der zu erbringenden fotografischen Leistung, sodass sich die Fotografin diesbezüglich keiner rechtlichen Gefahr aussetzt.

9. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

10. Bei fotografischen Dienstleistungen mit minderjährigen Personen übernimmt die Fotografin keine Aufsichtspflicht für diese Personen. Für eine Aufsicht hat der Kunde zu sorgen, er kann diese selbst tragen oder eine geeignete Person dafür organisieren.

11. Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Sie ist zu keiner dauerhaften Speicherung oder Archivierung verpflichtet, bewahrt digitale Daten aber im Normalfall für die Dauer eines Jahres auf.

12. Die Fotografin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit etwaiger zur Verfügung gestellter Bilder in Printformaten.

 

13. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes oder der fotografischen Leistung schriftlich bei der Fotografin einzureichen. Danach gelten die Bilder/Werke/usw. als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

14. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

 

15. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Rechnung über die fotografische Dienstleistung.

 

16. Gutscheine werden über einen Geldbetrag ausgestellt und sind diesbezüglich für einen Zeitraum von maximal einem Jahr gültig. Sollte es nach dieser Zeit zu Preiserhöhungen kommen, ist die Differenz zu begleichen.

17. Gutscheine sind übertragbar und ohne Ablaufdatum, jedoch auf keine bestimmte Leistung ausgestellt (z.B. Familien-Shooting oder Coaching). Das heißt, sie sind nur auf das zum Zeitpunkt des Einlösens des Gutscheins verfügbare Leistungs-Portfolio der Fotografin anzuwenden.

18. Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit nach einem Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellungsdatum.

19. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

20. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

bottom of page